Ob beim Supermarktparkplatz oder in der Innenstadt – die Parkscheibe ist oft Pflicht. Doch viele Autofahrer machen Fehler bei der Einstellung oder wissen nicht genau, welche Regeln gelten. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Bußgelder zu vermeiden!
Wann ist eine Parkscheibe erforderlich?
Eine Parkscheibe ist immer dann nötig, wenn auf einem Parkplatz oder an der Straße ein entsprechendes Verkehrsschild mit dem Hinweis „Parkscheibe“ und einer Zeitangabe steht. Typische Situationen sind:
- Parkzonen mit begrenzter Parkdauer
- Kundenparkplätze mit Zeitlimit
- Kostenlose Parkplätze mit zeitlicher Begrenzung
So stellen Sie die Parkscheibe richtig ein
- Der Pfeil der Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde nach Ihrer Ankunft gestellt werden. Beispiel: Kommen Sie um 14:10 Uhr an, müssen Sie die Scheibe auf 14:30 Uhr einstellen.
- Nachträgliches Verstellen der Parkscheibe („Nachstellen“) ist nicht erlaubt und kann als Betrugsversuch gewertet werden.
- Die Parkscheibe muss von außen gut sichtbar auf dem Armaturenbrett liegen.
Strafen bei falscher Nutzung
Wer die Parkscheibe falsch einstellt oder vergisst, riskiert ein Verwarnungsgeld:
- bis 30 Minuten überzogen: 20 €
- bis 1 Stunde überzogen: 25 €
- bis 2 Stunden überzogen: 30 €
- bis 3 Stunden überzogen: 35 €
- mehr als 3 Stunden: 40 €
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