Dashcams werden in Deutschland immer beliebter. Viele Autofahrer nutzen sie, um Unfälle zu dokumentieren und sich im Streitfall abzusichern. Doch eine Frage sorgt immer wieder für Unsicherheit: Sind Dashcams überhaupt erlaubt?Die kurze Antwort lautet: Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
⚖️ Dashcam grundsätzlich erlaubt – aber nicht grenzenlos
Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Allerdings gelten klare Regeln, vor allem im Hinblick auf den Datenschutz.Das bedeutet:

  • Eine dauerhafte, anlasslose Aufnahme des gesamten Straßenverkehrs ist nicht erlaubt
  • Die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer müssen geschützt werden

📁 Was sagt der Bundesgerichtshof?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall vor Gericht als Beweismittel verwendet werden dürfen.Das ist wichtig:

  • Auch wenn die Aufnahme datenschutzrechtlich nicht immer zulässig ist
  • kann sie trotzdem im Streitfall als Beweis zugelassen werden

Gerichte entscheiden also immer individuell, ob die Aufnahme verwertbar ist.

🚗 Wann sind Dashcams problematisch?
Problematisch wird es, wenn:

  • dauerhaft und ohne Anlass gefilmt wird
  • keine Löschung der Daten erfolgt
  • Personen und Kennzeichen dauerhaft gespeichert werden

Hier kann ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen.

✔️ Wann sind Dashcams sinnvoll?
Dashcams können sehr hilfreich sein:

  • bei Unfallhergängen ohne Zeugen
  • bei Streit über den Unfallverlauf
  • zur Absicherung bei Versicherungsfragen

Wichtig ist jedoch, dass sie datenschutzkonform eingestellt sind (z. B. Loop-Aufnahme, automatische Löschung).

📝 Fazit
Dashcams sind in Deutschland erlaubt, aber rechtlich nicht völlig frei nutzbar. Entscheidend ist der verantwortungsvolle Umgang mit den aufgezeichneten Daten. Im Streitfall können sie dennoch ein wichtiges Beweismittel sein – auch wenn nicht jede Aufnahme automatisch zulässig ist.

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