Nach einem unverschuldeten Unfall muss das beschädigte Fahrzeug nicht zwingend repariert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir die voraussichtlichen Reparaturkosten auszahlen lassen, statt dein Auto tatsächlich reparieren zu lassen. Das nennt sich fiktive Abrechnung.
Wie funktioniert die fiktive Abrechnung?
Die Grundlage bildet häufig ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten. Darin werden unter anderem die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Auf dieser Basis kannst du deinen Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen, auch wenn du das Fahrzeug anschließend nicht reparieren lässt. Wichtig: Bei der fiktiven Abrechnung wird grundsätzlich netto abgerechnet. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Darfst du das Geld frei verwenden?
Grundsätzlich kannst du selbst entscheiden, ob und wie du dein Fahrzeug reparieren lässt. Du kannst es beispielsweise unrepariert weiterfahren oder den Schaden später beheben lassen. Allerdings können Besonderheiten gelten. Etwa bei Leasingfahrzeugen, finanzierten Fahrzeugen oder bestimmten Abrechnungspositionen. Auch bei der Höhe der erstattungsfähigen Reparaturkosten kann es Einschränkungen geben.
Warum ist ein Gutachten wichtig?
Ein unabhängiges Gutachten kann den Schadenumfang nachvollziehbar dokumentieren und als Grundlage für die Abrechnung dienen. Je nach Fall können auch weitere Positionen wie eine mögliche Wertminderung relevant sein.
Unser Tipp
Eine Rechtsschutzversicherung kann bei Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung sehr hilfreich sein. Werden berechtigte Schadenpositionen gekürzt, kann ein Verkehrsrechtsanwalt deine Ansprüche prüfen und durchsetzen. Wir prüfen deine Abrechnung und unterstützen dich dabei, mögliche Kürzungen zu erkennen.
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